Stellungnahme der Frankfurter Kinderbeauftragten zum Formulierungsvorschlag der Regierungsparteien zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Die Frankfurter Kinderbeauftragten begrüßen, dass die Kinderechte in Art. 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden sollen.
Doch sehen wir Frankfurter Kinderbeauftragten den Entwurf für die Grundgesetzänderung als völlig unzureichend an. So bleibt aus unserer Sicht, der Regierungsvorschlag weit hinter dem, was die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt, zurück.
Der derzeitige Entwurf wird dem Kind als eigenständiges Subjekt, mit eigenen Rechten und Interessen weiterhin nicht gerecht. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Kinder selbst an allen sie selbst betreffenden Entscheidungen beteiligt werden und ihr Wohl in allen Angelegenheiten vorrangig berücksichtigt wird.
Mit Bedauern stellen wir fest, dass der aktuelle Entwurf dies nicht beinhaltet.
Im Vorschlag der Regierungsparteien soll das Wohl des Kindes in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, lediglich angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden.