Die Aufgaben und Rechte der Kinderbeauftragten sind in einer Geschäftsanweisung festgeschrieben. Allen voran sollen sie die Kinderrechte bekannt machen und umsetzen. Wie sie das konkret tun, bleibt den Kinderbeauftragten überlassen. Während die einen Kindergärten, Horte und Schulen besuchen, suchen andere den Kontakt bei Spielplatz-Begehungen oder bauen auf Stadtteilfesten einen Infostand auf. Anderswo organisieren die Kinderbeauftragten Kindersprechstunden oder Kinderanhörungen oder bauen ein Kinderparlament auf. Auch in die andere Richtung, nämlich in Politik und Verwaltung, klären die Kinderbeauftragten über die Kinderrechte auf: So machen sie beispielsweise in Stadtteilarbeitskreisen mit, pflegen Beziehungen zu Grünflächen- und Stadtschulamt und vernetzen Organisationen, Menschen und Parteien. Ein gutes Netzwerk ist für die Arbeit sehr nützlich – es zu knüpfen, ist oft schon eine Leistung, auf die Kinderbeauftragte stolz sein können.
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