Susanne Feuerbach, Vorstandsmitglied des Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kinderinteressen und Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros, verweist auf das jetzt herausgegebene Positionspapier des Zusammenschlusses: „Der vorliegende Formulierungsvorschlag ist unzureichend. Die Bundesregierung hat sich hier auf den absoluten Minimalkonsens zurückgezogen. Das Recht von Kindern, beteiligt zu werden, findet keine Erwähnung. Stattdessen wird nur ein ‚Anspruch auf rechtliches Gehör‘ eingeräumt – das ist ein himmelweiter Unterschied. Auch das Kindeswohl soll nicht, wie es die Kinderrechtskonvention verlangt, vorrangig berücksichtigt werden. Es soll nur ‚angemessen‘ einbezogen werden. Mit Blick auf die Arbeit, die hierzu schon seit Jahren in vielen Kommunen geleistet wird, ist das ein Rückschritt.“
Stadträtin Sylvia Weber unterstreicht diese Position und hebt die Vorreiterrolle der Stadt Frankfurt hervor: „Frankfurt hat die Verpflichtungen, die der Bund mit Ratifizierung der Kinderrechtskonvention übernommen hat, ganz oben auf der Agenda stehen. Ich bin vom Ergebnis der Kabinettsverhandlungen enttäuscht. Dieser Vorschlag lässt keinen politischen Willen, die Konvention auch tatsächlich umzusetzen, erkennen. Dabei liegt gerade jetzt, in der Pandemie, auf der Hand, wie relevant und grundlegend wichtig die Menschenrechte der Kinder sind. Wir lassen uns in Frankfurt jedenfalls nicht beirren und werden weiter mit allen Mitteln daran arbeiten, der Konvention gerecht zu werden.“