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Entdecken Sie aus dem Frankfurt ABC – dem Hörlexikon für Kinder den Beitrag

 

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Kinderbeauftragte sind parteiisch – aber nur für die Kinder

Mit dem Ortsbeirat sind die Kinderbeauftragten eng verbunden. Denn die Geschäftsanweisung hält fest, dass sie von den Ortsbeiräten gewählt werden – und zwar eine Person für jeden Stadtteil, nicht etwa für alle dem Ortsbeirat zugeordneten Stadtteile. Dass diese anschließend zu „Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt" ernannt werden, unterstreicht die überparteiliche Funktion der Kinderbeauftragten: Sie sind allein den Interessen der Kinder verpflichtet, nicht denen einer Partei. Es spielt folglich keine Rolle, ob jemand Mitglied einer Partei ist und im Ortsbeirat sitzt – das Rederecht ist den Kinderbeauftragten garantiert. Ein Antragsrecht haben die Kinderbeauftragten allerdings nicht; Anträge können nur die Fraktionen im Ortsbeirat stellen.

logo kinderbeauftragte 400  Wer Kinderbeauftragte oder Kinderbeauftragter werden möchte, muss volljährig sein, im Ortsbezirk wohnen und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Sie oder er darf nicht Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main sein. Kein Muss, aber wichtig für diese ehrenamtliche Arbeit sind Empathie für Kinder, ein Interesse an Kommunalpolitik und politischer Gestaltungswille.

 

 

                                                                                        
  

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